Zeitarbeit bietet Ausstieg aus Hartz IV

Von den 6,2 Millionen Leistungsbeziehern bei der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 beendeten 1,5 Millionen den Bezug innerhalb eines Jahres. Innerhalb von fünf Jahren ist dies vier Millionen gelungen. Eine Million Leistungsbezieher befand sich von Januar 2005 bis Dezember 2014 durchgehend in der Grundsicherung. Von den neu hinzukommenden Hartz-IV-Empfängern beendet dagegen die Hälfte den Leistungsbezug innerhalb eines Jahres – wenn auch nicht immer nachhaltig. Langer Leistungsbezug ist zudem nicht automatisch gleichzusetzen mit langer Arbeitslosigkeit: Rund 30 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher sind erwerbstätig. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Chance Zeitarbeit

Wichtiger Faktor hierbei ist die Zeitarbeitsbranche: Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer kommen aus der Beschäftigungslosigkeit, rund 16 Prozent waren zuvor langzeitarbeitslos. In der Zeitarbeit erwartet die Erwerbstätigen bereits in der untersten Entgeltgruppe ein höheres Entgelt als der gesetzliche Mindestlohn. Nahezu 100 Prozent der Zeitarbeitnehmerschaft wird nach Tarif entlohnt, zahlreiche Vergütungen kommen hinzu.

Typische Werdegänge

Anhand einer Stichprobe von mehr als 20.000 Hartz-IV-Empfängern, die erstmals im Jahr 2007 Hartz IV beantragten, skizzieren die Arbeitsmarktforscher laut IAB-Pressemitteilung verschiedene typische Werdegänge in der Grundsicherung: Knapp ein Drittel wird zu Langzeitleistungsbeziehern mit relativ wenig Kontakt zum Arbeitsmarkt. Ein gutes Viertel kann vergleichsweise schnell und dauerhaft den Leistungsbezug mit einer bedarfsdeckenden Beschäftigung verlassen.

Aufstocker

Ein knappes Zehntel ist zwar relativ gut in den Arbeitsmarkt integriert, kann aber ohne aufstockendes Arbeitslosengeld II seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Einem weiteren knappen Zehntel gelingt erst nach längerer Zeit der Ausstieg aus dem Leistungsbezug mit einer bedarfsdeckenden Beschäftigung. Ebenfalls ein knappes Zehntel schafft nach einer betrieblichen Ausbildung den Ausstieg. Die übrigen knapp zwei Zehntel verlassen den Leistungsbezug aus anderen Gründen, beispielsweise wegen Studienbeginn, Selbständigkeit oder Renteneintritt.

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