M+E: Sechste Lohnerhöhungsstufe in Kraft
Für Zeitarbeitskräfte, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden, gibt es ab dem 1. Januar 2018 sechs statt der bisher üblichen fünf Lohnerhöhungsstufen. Die entsprechende Weiterentwicklung des Branchenzuschlagstarifvertrages trat am 1. Juni rückwirkend zum 1. April in Kraft. Die sechste Stufe greift nach 15 Monaten ununterbrochenen Einsatzes.
Nach dieser Dauer bekommen Zeitarbeitskräfte einen Zuschlag in Höhe von 65 Prozent auf den iGZ-DGB-Grundlohn. Damit sind sie den Stammbeschäftigten finanziell gleichgestellt. Die sechste Erhöhungsstufe erfüllt die Anforderungen des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an die Zahlung eines gleichwertigen Entgelts mit vergleichbaren Stammbeschäftigten.
Übergangsregelung
Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie gilt rückwirkend ab dem 1. April 2017. Die vorherigen Einsatzzeiten zählen für die Berechnung der Einsatzdauer mit. Die Tarifvertragsparteien haben eine Übergangsregelung vereinbart, nach der die neue Zuschlagsstufe frühestens ab dem 1. Januar 2018 gilt.
Weitere Branchen
Die Sozialpartner werden in den kommenden Wochen Verhandlungen für weitere Branchenzuschlagstarifverträge aufnehmen. (ML)