Malermindestlohn steigt am 1. Mai

Am 1. Mai werden die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk erhöht. Ungelernte Beschäftigte müssen dann mindestens 10,35 Euro verdienen, gelernte Arbeitnehmer in Ostdeutschland 11,85 Euro. Während der vereinbarten Laufzeit sind noch weitere Entgelterhöhungen vorgesehen. Bei ungelernten Kräften gibt es schon jetzt keine Ost-West-Unterscheidung mehr. Bei gelernten Arbeitnehmern wird die Diskrepanz am 1. Mai 2020 entfallen. Der Mindestlohn gilt nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer. Der 9. Entwurf der Malermindestlohnverordnung wurde am 9. Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Neben den Entgelten gibt es keine weiteren Änderungen.

Erhöhungen

Die vereinbarten Erhöhungen staffeln sich wie folgt:

ungelernte Arbeitnehmer

Bundesweit
Seit 1. Mai 2015 10,00 Euro
Ab 1. Mai 2016 10,10 Euro
Ab 1. Mai 2017 10,35 Euro
Ab 1. Mai 2018 10,60 Euro
Ab 1. Mai 2019 10,85 Euro
Ab 1. Mai 2020 11,10 Euro

gelernte Arbeitnehmer

West Berlin Ost
Seit 1. Mai 2015 12,80 Euro 12,60 10,90
Ab 1. Mai 2016 13,10 Euro 12,90 11,30
Ab 1. Mai 2017 13,10 Euro 13,10 11,85
Ab 1. Mai 2018 13,30 Euro 13,30 12,40
Ab 1. Mai 2019 13,30 Euro 13,30 12,95
Ab 1. Mai 2020 13,50 Euro 13,50 13,50

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