Unzulässige Diskriminierung der Zeitarbeit

“Unzulässige Diskriminierung der Zeitarbeit” Es ist nur ein kleines Häkchen, das die Nutzer der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit künftig setzen können, aber die Auswirkungen sind nach Ansicht des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) fatal.

Die Arbeitsuchenden sollen künftig mit einem Klick dafür sorgen können, dass ihnen keine freien Stellen von Zeitarbeitsunternehmen mehr angezeigt werden. Sven Kramer, kommissarischer iGZ-Bundesvorsitzender, nennt das eine „unzulässige Diskriminierung der Zeitarbeit“. In einem Schreiben an Detlef Scheele, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), fordern er und iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz eine Optimierung der BA-Jobplattform.

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